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REACH-Vorregistrierung |
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REACH gibt klare Hinweise zur Vorregistrierung |
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Die Frist zur regulären Vorregistrierung von Chemikalien als solchen oder als Bestandteil in Zubereitungen oder in Erzeugnissen endete am 1. Dezember 2008.
Nicht vorregistrierte Stoffe deren Menge eine Tonne pro Jahr überschreitet, dürfen seitdem bis zur Fertigstellung der kompletten Registrierdossiers nicht mehr in der Europäischen Union in den Verkehr
gebracht werden!
Wir bieten kompetente Beratung im Falle nachträglicher Vorregistrierungen und führen diese auch für Sie durch.
Profitieren Sie mit uns von verlängerten Übergangsfristen!
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