REACH-Vorregistrierung

 

REACH gibt klare Hinweise zur Vorregistrierung

 

 
Ist die Zeit für reguläre Vorregistrierungen unter REACH abgelaufen?

Im Prinzip Ja!

Die Frist zur regulären Vorregistrierung von Chemikalien als solchen oder als Bestandteil in Zubereitungen oder in Erzeugnissen endete am 1. Dezember 2008.

Nicht vorregistrierte Stoffe deren Menge eine Tonne pro Jahr überschreitet, dürfen seitdem bis zur Fertigstellung der kompletten Registrierdossiers nicht mehr in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden!


Aber: Es gibt die nachträgliche Vorregistrierung nach REACH!

Wir bieten kompetente Beratung im Falle nachträglicher Vorregistrierungen und führen diese auch für Sie durch.

Profitieren Sie mit uns von verlängerten Übergangsfristen!


Kontaktieren Sie uns für die Durchführung einer nachträglichen Vorregistrierung oder Fragen hierzu.