REACH

 

REACH-Registrierung

 

 
Die REACH-Verordnung EG/1907/2006 ist die aktuelle EU-Chemikalienverordnung. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemical Substances, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Als EU-Verordnung ist REACH seit dem 1. Juni 2007 in Kraft getreten und in allen EU-Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland, gültig. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht in der EU grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Jedes Unternehmen, das einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung in einer Menge von mehr als einer Jahrestonne herstellt oder in die EU importiert, muss bei der ECHA ein Registrierungsdossier nach einem ganz bestimmten Zeitplan einreichen.

Aufgabe der ECHA ist es, die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegenzunehmen und zu überprüfen. Je nach Stoff und dem jährlichen Tonnagenband sind dem Registrierungsdossier verscheidene Anhänge beizufügen.

Gerne unterstützen oder vertreten wir Ihr Unternehmen bei diesem Prozess!

Fachchinesisch war gestern - Wir sprechen Ihre Sprache!

Um die komplexen Anforderungen unter REACH zu verstehen und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben korrekt umsetzen zu können, steht Ihnen das Experten-Team von HDCC beratend zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für die Durchführung einer Registrierung oder Fragen hierzu.