GHS

 

Global Harmonisiertes System

 

 
Das Global Harmonisierte System (GHS-Verordnung EG/1272/2008) ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Die GHS-Verordnung soll das weltweit geltende UN-System zur einheitlichen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen gewährleisten. Die Verordnung löst das System nach der Stoff- und Zubereitungsrichtlinie ab. Bis zum 1. Dezember 2010 müssen Stoffe, bis zum 15. Juni 2015 Gemische neu eingestuft und gekennzeichnet werden.

Neben der sukzessiven Neuerstellung der EG-Sicherheitsdatenblätter ist auch eine erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich der Liefer- und Produktionssicherheit gefordert, denn die Auswirkungen auf benachbarte Rechtsbereiche wie Gefahrgut- oder Transportrecht sind vielfältig. GHS betrifft alle Abläufe in Verbindung mit der Lagerung, dem Umgang und der Weitergabe von Chemikalien.


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